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AGB

 

Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen Gowi GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend "Gowi" genannt) und dem Besteller/Käufer, -- auch für alle zukünftigen Geschäfte --, soweit nicht ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluß etwas Abweichendes vereinbart wurde, in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Eventuell entgegenstehenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers/Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

1. Vertragsabschluß

Angebote von Gowi erfolgen unverbindlich und freibleibend im Sinne einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an den Besteller/Käufer. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen (per email, Fax oder Brief) Annahme des Kaufangebotes des Käufers, somit der Bestellung durch Bekanntgabe des Namens, Bankverbindung, Kontonummer, oder der Kreditkartennummer und des Gültigkeitszeitraumes der jeweiligen Bestellsumme oder mit Lieferung durch Gowi zustande. Wird das Kaufangebot nicht binnen angemessener Frist durch Gowi angenommen oder die vertragliche Leistung tatsächlich von Gowi bewirkt, gilt das Angebot als abgelehnt. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Gowi zum Rücktritt berechtigt. Falls der Lieferant von Gowi trotz vertraglicher Verpflichtung Gowi nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, ist Gowi zum Rücktritt berechtigt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gowi verpflichtet sich zur Lieferung der im Kaufangebot beschriebenen Kaufsache und zur Eigentumsübertragung, der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises gemäß Kaufangebot per Vorkasse, oder per Rechnung.

2.2 Gowi ist berechtigt, technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben im Kaufangebot sowie dessen Anlagen ebenso wie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts vorzunehmen. Der Käufer verpflichtet sich, hieraus keinerlei Rechte gegen Gowi herzuleiten, soweit der gewöhnliche Gebrauch der Kaufsache nicht aufgehoben oder wesentlich gemindert wird und die Abweichung dem Käufer zumutbar ist.

2.3 Ist eine Abnahme vereinbart, so wird der Käufer deren vertragsgemäße Beschaffenheit alsbald nach dem Angebot der Übergabe durch Gowi feststellen. Sollten hierbei Fehler oder Mängel festgestellt werden, so sind diese im Abnahmeprotokoll schriftlich festzuhalten. Unterbleibt die Abnahme aus Gründen, die Gowi nicht zu vertreten hat, so gilt sie mit Ablauf von vier Wochen nach dem Angebot der Übergabe der Kaufsache als erfolgt. Werden Teilleistungen vereinbart, so wird der Käufer die Teilleistungen abnehmen.

2.4 Auf die Gewährleistung der behördlichen Zulassungsfähigkeit der Kaufsache finden ausschließlich die diesbezüglich gesetzlich geltenden Zulassungsregeln für einen Betrieb auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sind für die Einsatzzwecke des Käufers Abweichungen hiervon erforderlich, unterliegt es seiner Verantwortung, Art und Details der Abweichungen Gowi mitzuteilen. Die hierfür erforderlichen Arbeiten und Materialkosten werden gesondert gerechnet. Ergeben sich hieraus Lieferverzögerungen, so sind diese vom Käufer zu vertreten.

3. Lieferbedingungen

3.1 Gowi ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn es die Art der Kaufsache gestattet. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Gowi berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

3.2 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn Gowi den Termin ausdrücklich als Festtermin schriftlich zugesagt hat. Musik-CDs werden nur in haushaltsüblichen Mengen ausgeliefert.

3.3 Wird ein Festtermin von Gowi schuldhaft nicht eingehalten, ist der Käufer nach ergebnislosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden, angemessenen, mindestens vierwöchigen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Voraussetzung für ein Verschulden ist unter anderem, dass Gowi selbst richtig und rechtzeitig beliefert wurde.

3.4 Im Falle höherer Gewalt und bei nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Belieferung durch Unterlieferanten ist Gowi nach ihrer Wahl berechtigt, entweder die Lieferung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei Unzumutbarkeit für Gowi vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Gowi zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.

3.6 Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird Gowi von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von Gowi unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.

3.7 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Gowi berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

3.8 Eine Transportversicherung wird Gowi nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

3.9 Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.

3.10 Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

3.11 Dem Verbraucher steht nach § 361 a,b BGB und nach §3 Fernabsatzgesetz ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger (per email möglich) zur Verfügung gestellt worden ist. Gowi bestätigt bei Bestellung durch den Besteller/Käufer per email die Bestellung und versendet im Anhang zu der Bestätigung die AGB`s inklusive der Belehrung über ein Widerrufs- und Rückgaberecht s. § 7. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an Gowi bzw. Rücksendung der Ware an die Adresse von Gowi. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder Verträgen zur Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, siehe auch § 7. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 50 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Er hat dabei ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z.B. Deutsche Post AG) mit einem Standardpaket oder Päckchen zu beauftragen.

4. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

4.1 Die Kaufsache bleibt im Eigentum von Gowi bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag. Bei Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt bestehenden Kaufsachen hat der Käufer Gowi unverzüglich Mitteilung zu machen und den Dritten auf das Eigentumsrecht von Gowi hinzuweisen.

4.2 Eine Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Besitzübertragung der von Gowi unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufsachen ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist dem Käufer nicht gestattet. Im Falle der Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Käufers tritt dieser seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware hiermit an Gowi ab. Übersteigt der Wert der Abtretung die Zahlungsansprüche von Gowi um mehr als 20%, gibt Gowi auf Verlangen des Käufers den übersteigenden Teil der Forderung frei.

4.3 Die im Eigentum Gowi der  stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden  abgetreten, wobei Gowi die Abtretung annimmt.

4.4 Gowi behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.

4.5 Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Gowi stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Gowi das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, sind Zahlungen per Vorkasse, oder Rechnung vorzunehmen. Sind im Vertrag Zahlungstermine aufgeführt, so gelten diese als verbindliche Fälligkeitstermine. Bei Verzug ist Gowi berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf (Privatleute) bzw acht (Kaufleute) Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen (§ 288 BGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5.2 Rechnungen sind kosten- und spesenfrei und ohne Abzug von Skonti zahlbar, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden

5.3 Soweit im Vertrag nicht bereits vereinbart, ist Gowi im Falle eines nicht nur unwesentlichen Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, eine abstrakte Banksicherheit für die offenen und künftigen Forderungen zu verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag bleiben hiervon unberührt.

5.4 Eingehende Zahlungen werden gemäß § 367 BGB verrechnet.

5.5 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Gowi anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.6 Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

6. Gewährleistung

6.1 Bei neu hergestellten Kaufsachen überträgt Gowi hiermit alle eigenen Gewährleistungs- und etwaigen Garantieansprüche gegen den Hersteller auf den Käufer und wird dem Käufer alle erforderlichen Auskünfte zur Geltendmachung dieser Ansprüche erteilen. Gowi tritt mit ihrer eigenen gewährleistungsrechtlichen Haftung ein, wenn die Inanspruchnahme des Herstellers durch den Käufer erfolglos bleibt, insbesondere wenn gegen den Hersteller gerichtlich vorgegangen werden müsste. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits heute die an ihn abgetretenen Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche aufschiebend bedingt an Gowi zurück ab.

6.2 Die vorstehende Eigenhaftung von Gowi beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang bzw., soweit eine solche vereinbart, ab Abnahme oder Abnahmefiktion. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Produkte der Unterhaltungselektronik und Hardware, bei denen die gesetzlichen Regeln gelten. Soweit keine Abnahme vereinbart wurde, wird der Käufer die Kaufsache umgehend auf etwaige Fehler oder Mängel untersuchen und diese schriftlich gegenüber Gowi rügen. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an Gowi zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Bei versteckten Mängeln gilt entsprechendes für die Rüge gegenüber Gowi. Gegenüber Kaufleuten gelten § 377 ff./ 378 ff HGB. Innerhalb dieser Gewährleistungsfrist beseitigt Gowi unentgeltlich etwaige Mängel, welche nachweislich vor Gefahrenübergang vorgelegen haben, ausschließlich durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl von Gowi. Führen Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht zum Erfolg, verweigert Gowi eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder wird eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist vorgenommen, kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.

6.3 Die Gewährleistung entfällt für Mängel, die durch natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßen Gebrauch, ungeeignete Betriebsmittel und Werkstoffe oder durch einen abweichend von dem vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen erfolgen Einsatz durch den Käufer entstanden sind. Dies gilt auch für Mängel, die durch einen ungeeigneten Aufstellungsort oder einen, bei Vertragsabschluß für Gowi unvorhersehbaren Umstand entstehen. Versagt der Käufer die zur Vornahme der Ersatzlieferung oder Nachbesserung erforderliche Mitwirkung, entfällt Gewährleistung ebenfalls. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Gowi behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

6.4 Gowi haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, Gowi hat ausdrücklich gegenüber dem Käufer für die Kaufsache eine solche Eigenschaft zugesichert, die vor dem Eintritt des jeweiligen Folgeschadens schützen soll.

6.5 Gowi leistet für die während der Gewährleistungsfrist ersetzten Teile im gleichen Umfang Gewähr wie für die auftragsgemäß zu erbringenden Leistungen. Der Ablauf der Gewährleistung endet jedoch spätestens nach 6 Monaten seit Gefahrübergang bzw. Abnahme der erstmaligen Lieferung.

6.6 Soweit der Käufer gebrauchte Kaufsachen erwirbt, übernimmt Gowi keine Gewährleistung, es sei denn, Abweichendes ist vertraglich ausdrücklich festgehalten. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Käufer Gowi wegen einer besonderen Sachkunde in Anspruch nehmen will.

6.7 Produkte, die nicht von Gowi bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.

6.8 Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

6.9 Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.

7. Rückgabemöglichkeit 
Gowi räumt dem Kunden als zusätzliche Serviceleistung unbeschadet des vorgenannten Widerrufsrechts eine Rückgabemöglichkeit für den Kaufgegenstand ein. Diese Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Ware beim Empfänger ausgeübt werden. Die Rückgabe wird durch Rücksendung des Kaufgegenstandes ausgeübt. Die erhaltene Ware muss zur Rückgabe ungeöffnet und in der Originalverpackung zurückgesandt werden, verschweißte Produkte und Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software müssen insbesondere versiegelt und unbenutzt sein. Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde, werden nicht zurückgenommen. Es genügt die rechtzeitige Absendung durch den Kunden. Für die Zusendung der Kaufgegenstände im Rahmen dieser Rückgabe an Gowi trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eintreffen an deren Geschäftssitz. Hinsichtlich der Ausübung der vorgenannten Rückgabemöglichkeit sind Sendungen an Gowi, soweit nichts anderes vereinbart worden ist oder ein Anspruch des Kunden besteht, für den Transport nicht aufkommen zu müssen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen) freizumachen.

8. Haftung

Gowi, ihre Geschäftsführer und Erfüllungsgehilfen haften bei culpa in contrahendo, positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, Delikt oder aus sonstigem Rechtsgrund nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Kardinalspflichten. Bei Verzug, Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB und Unmöglichkeit steht dem Käufer alternativ das Recht zu, den Vertrag nach angemessener Nachfrist zu kündigen. Die Höhe des Schadensersatzes ist bei Verletzung von Kardinalspflichten begrenzt auf den Ersatz des typischen voraussehbaren Schadens. Gowi haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Gowi nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers/Käufers. Wenn und soweit die Haftung von Gowi ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Gowi.

9. Sonstiges

9.1 Sollten zwischen dem Käufer und Gowi mehrere vertragliche Vereinbarungen zu unterschiedlichen Gegenständen getroffen werden, so werden die einzelnen Vereinbarungen nur dann zu einem einheitlichen Vertrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart und von Gowi schriftlich bestätigt wird.

9.2 Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Partners den Vertrag als solches zu übertragen oder einzelne Rechte hieraus an Dritte abzutreten.

9.3 Der Käufer ist nur berechtigt, die Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wird.

9.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Partner. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses im Einzelfall.

9.5 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Partner werden eine unwirksame Regelung durch eine solche ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck zulässig am nächsten kommt.

9.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungen des UN-Kaufrechts und die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) werden ausgeschlossen.

9.7 Erfüllungsort für alle Leistungen beider Partner aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Gowi. Für alle etwaigen Rechtstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Landgericht im Firmensitz ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Auftraggeber Voll- und nicht Minderkaufmann im Sinne des Handelsrechts, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.